...AGB


Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.

Der Hotelier ist verpflichtet bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten bzw. ein entsprechendes gleichwertiges Quartier zu besorgen. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 % des Hotelpreises.

Zimmer, die bis 18:00 Uhr nicht in Anspruch genommen wurden, werden vom Hotel anderweitig vermietet, sofern nicht vorher aus-drücklich mitgeteilt wurde, dass der Gast erst nach 18:00 Uhr ein-

trifft. Sollte jedoch eine anderweitige Vermietung nicht möglich sein, so werden Bereitstellungskosten in Höhe von 80 % des vereinbarten Zimmerpreises für den bestellten Zeitraum berechnet.

Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages dem nach Absatz 4 errechneten Betrag zu zahlen.

Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung ist der Zimmerbezug nicht vor 14:00 Uhr am Anreisetag möglich. Die Zimmerrückgabe hat bis 10:00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen.

Stornierungsfristen
1 - 5 Zimmer = 5 Tage vor Anreise
6 - 10 Zimmer = 12 Tage vor Anreise
Alle anderen Vereinbarungen werden vertraglich geregelt. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

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