Der
Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und
zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war,
bereitgestellt worden ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner
zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag
abgeschlossen wurde.
Der Hotelier ist verpflichtet bei Nichtbereit-stellung des Zimmers dem
Gast Schadens-ersatz zu leisten bzw. ein entsprechendes gleichwertiges
Quartier zu besorgen.Der Gast ist verpflichtet, bei
Nichtinanspruch-nahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder
betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten
Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der
Übernachtung 20 % des Hotelpreises.
Zimmer, die bis 18:00 Uhr nicht in Anspruch genommen wurden, werden vom
Hotel anderweitig vermietet, sofern nicht vorher ausdrücklich mitgeteilt
wurde, dass der Gast erst nach 18:00 Uhr eintrifft. Sollte jedoch eine
anderweitige Vermietung nicht möglich sein, so werden
Bereitstellungskosten in Höhe von 80 % des vereinbarten Zimmerpreises für
den bestellten Zeitraum berechnet.
Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu
vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die
Dauer des Vertrages dem nach Absatz 4 errechneten Betrag zu zahlen.
Ohne anders lautende schriftliche Verein-barung ist der Zimmerbezug nicht
vor 14:00 Uhr am Anreisetag möglich. Die Zimmerrückgabe hat bis 10:00 Uhr
am Abreisetag zu erfolgen.
Stornierungsfristen
1 - 5 Zimmer = 5 Tage vor Anreise
6 - 10 Zimmer = 12 Tage vor Anreise
Alle anderen Vereinbarungen werden vertraglich geregelt.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. |