



Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und
zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war,
bereitgestellt worden ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner
zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag
abgeschlossen wurde.
Der Hotelier ist verpflichtet bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast
Schadensersatz zu leisten bzw. ein entsprechendes gleichwertiges Quartier
zu besorgen. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der
vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu
zahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen
betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 % des Hotelpreises.
Zimmer, die bis 18:00 Uhr nicht in Anspruch genommen wurden, werden vom
Hotel anderweitig vermietet, sofern nicht vorher aus-drücklich mitgeteilt
wurde, dass der Gast erst nach 18:00 Uhr ein-
trifft. Sollte jedoch eine anderweitige Vermietung nicht möglich sein, so
werden Bereitstellungskosten in Höhe von 80 % des vereinbarten Zimmerpreises
für den bestellten Zeitraum berechnet.
Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene
nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur
anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages dem
nach Absatz 4 errechneten Betrag zu zahlen.
Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung ist der Zimmerbezug nicht vor
14:00 Uhr am Anreisetag möglich. Die Zimmerrückgabe hat bis 10:00 Uhr am
Abreisetag zu erfolgen.
Stornierungsfristen
1 - 5 Zimmer = 5 Tage vor Anreise
6 - 10 Zimmer = 12 Tage vor Anreise
Alle anderen Vereinbarungen werden vertraglich geregelt. Ausschließlicher
Gerichtsstand ist der Betriebsort.
